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Das EO Gesundheitscenter – eine virtuelle Fachabteilung für die Unterstützung bei der Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Aktuelle Befragung: Psychische Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen

psychische Belastung_rahmenlosDas Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber alle Gefährdungen und Belastungen zu ermitteln, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können. Dies geschieht im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Im Jahr 2013 wurde das Arbeitsschutzgesetz dahingehend verändert, dass auch explizit psychische Belastungen zu erfassen und zu beurteilen sind.
Der Gesetzgeber lässt hierbei Art und Umfang sowie Methodik bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen offen. Die Komplexität des Themas und die Vielzahl der möglichen Methoden und Ansätze zur Erfassung psychischer Belastungen erschweren in der Praxis die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
In dieser Studie möchten wir daher erfahren, wie eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Ihrem Unternehmen wahrgenommen und umgesetzt wird. Die Befragung richtet sich daher an Personaler, Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, Betriebsärzte und sonstige Personengruppen, die in Unternehmen für die psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich sind.
Alle Angaben, die Sie im Laufe der Befragung machen, werden anonym verwendet, d.h. ein Rückbezug auf Ihre Person ist bei der Datenverarbeitung nicht möglich. Die Beantwortung der Fragen wird ungefähr acht Minuten in Anspruch nehmen.
Wir wissen Ihre Mühe und Zeit sehr zu schätzen und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern nach Abschluss der Auswertung die Ergebnisse dieser Studie. Dafür können Sie am Ende der Befragung getrennt von Ihren Antworten Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen.Als kleines Dankeschön haben Sie die Möglichkeit einen von zehn Kino-Gutscheinen zu gewinnen. 

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